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Mietpreisbremse · Kostenlose Erstprüfung · 2025/2026

Zahlst du zu viel Miete?

Berechne jetzt kostenlos dein Sparpotenzial, in weniger als 2 Minuten. Wir vergleichen deine Miete mit dem lokalen Mietspiegel.

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10%
Max. Aufschlag auf Mietspiegel
7 Städte
Berlin, Hamburg, München & mehr
Rückwirkend
Überhöhte Miete zurückfordern
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Dein Recht als Mieter

Was du wissen solltest

Die Mietpreisbremse schützt Mieter in angespannten Wohnungsmärkten. Viele Mieter wissen nicht, dass sie zu viel zahlen.

Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist eine amtliche Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er zeigt, was für eine vergleichbare Wohnung in deiner Stadt üblicherweise bezahlt wird, und bildet die rechtliche Grundlage für die Mietpreisbremse.

Was sind deine Rechte?

Die Mietpreisbremse gilt in angespannten Wohnungsmärkten. Vermieter dürfen bei Wiedervermietung maximal 10 % über dem lokalen Mietspiegel verlangen. Überhöhte Miete kann rückwirkend zurückgefordert werden, auch für vergangene Monate.

Was kannst du tun?

Nutze unseren kostenlosen Rechner, um deine Miete mit dem lokalen Richtwert zu vergleichen. Bei einem positiven Ergebnis prüft unsere Kanzlei deinen Fall unverbindlich und zeigt dir, welche Schritte sinnvoll sind.

So funktioniert es

In wenigen Schritten zu deinem Ergebnis

1

Daten eingeben

Stadt, Wohnfläche und aktuelle Kaltmiete angeben

2

Rechner startet

Wir vergleichen deine Miete mit dem lokalen Richtwert

3

Ergebnis erhalten

Ampelsystem zeigt dir sofort, ob Handlungsbedarf besteht

4

Bei positivem Ergebnis

Der Rechtsanwalt meldet sich bei dir für eine kostenlose Ersteinschätzung

Kostenloser Mietrechner

Berechne dein persönliches Sparpotenzial

Beantworte 6 kurze Fragen,
wir zeigen dir sofort, ob deine Miete zu hoch ist.

Schritt 1 von 6

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In welcher Stadt wohnst du?

Die Mietpreisbremse gilt in allen sieben Städten. Wir verwenden aktuelle Richtwerte für 2025/2026.
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Schritt 2 von 6

Wie groß ist deine Wohnung?

Gib die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche ein. Kleine Abweichungen sind unproblematisch.
Schritt 3 von 6

Wie hoch ist deine aktuelle monatliche Kaltmiete?

Bitte gib nur die Kaltmiete an, also ohne Heizkosten, Strom oder sonstige Nebenkosten.
Schritt 4 von 6

Seit wann besteht dein Mietverhältnis?

Schritt 5 von 6

Handelt es sich um einen Neubau?

Schritt 6 von 6

Wurde die Wohnung umfassend modernisiert?

Ergebnis

Deine Miete wird geprüft…

Dein Mietzins
Richtwert
Abweichung
Wohnfläche
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Mit mietcheck-recht.de oder auf eigene Faust?

Wenn dein Vermieter die Mietpreisbremse ignoriert, bleiben wir hartnäckig.

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Wir kümmern uns um den Vermieter Kein unangenehmer Kontakt, wir übernehmen die Kommunikation für dich
Kostenlose Ersteinschätzung Keine versteckten Kosten, die erste Prüfung ist für dich vollständig kostenlos
Jahrelange Mietrechtserfahrung Bewährte Strategien und tiefes Fachwissen für dein Recht als Mieter
Rückwirkende Rückforderung Wir holen für dich zurück, was dir zusteht, auch für vergangene Monate
Auf eigene Faust
Oft aufwändig & langwierig
Hoher Zeitaufwand Viele Vermieter reagieren nicht auf Anfragen - langwieriger Prozess
Kostenrisiko Mögliche Prozesskosten bei einer Verhandlung vor Gericht
Geringere Erfolgsaussichten Fachliche Fehler können deinen Anspruch gefährden oder mindern
Fehlende Erfahrung Komplexe Rechtslage und Ausnahmen sind schwer einzuschätzen
Stress und Unsicherheit Ohne rechtliche Begleitung bleibt oft unklar, welche Schritte sinnvoll sind
Rechtliche Grundlagen

Deine Rechte als Mieter

Die Mietpreisbremse gibt dir konkrete Möglichkeiten, gegen überhöhte Mieten vorzugehen.

Mietpreisbremse in angespannten Märkten

Die Mietpreisbremse gilt in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Stuttgart und Düsseldorf zählen dazu.

Maximal 10 % über dem Mietspiegel

Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Alles darüber ist rechtlich anfechtbar.

Rückforderung ist rückwirkend möglich

Überhöhte Miete kann rückwirkend zurückgefordert werden, ab dem Zeitpunkt, an dem du deinen Vermieter schriftlich angezeigt hast.

Ausnahmen rechtlich oft anfechtbar

Vermieter berufen sich häufig auf Ausnahmen wie "umfassende Modernisierung". Diese Ausnahmen sind jedoch rechtlich streng definiert und oft nicht haltbar.

Über unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei berät Mieter in ganz Deutschland bei Fragen zur Mietpreisbremse und überhöhten Mieten. Wir prüfen deinen Fall diskret und unkompliziert, ohne Juristensprache und ohne versteckte Kosten. Die erste Einschätzung ist für dich kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Was dich die Anfrage kostet: nichts

Die Fragen, die sich fast jeder vor dem Absenden stellt, einmal klar beantwortet.

Was kostet mich das? +
Der Check und die Ersteinschätzung durch den Rechtsanwalt sind komplett kostenlos und unverbindlich. Falls du danach beauftragen möchtest, besprecht ihr die Kosten vorher offen im Erstgespräch. Keine versteckten Gebühren, keine automatische Beauftragung.
Wie geht es nach dem Absenden weiter? +
Ein Rechtsanwalt sieht sich deine Angaben persönlich an und meldet sich in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen bei dir. Im kostenlosen Erstgespräch bekommst du eine ehrliche Einschätzung. Danach entscheidest du, ob und wie es weitergeht.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was heißt das für mich? +
Gute Nachricht: Dann übernimmt häufig deine Versicherung die Kosten einer rechtlichen Vertretung. Gib deine Rechtsschutzversicherung einfach im Formular an, im Erstgespräch wird direkt geklärt, was sie abdeckt.
Bin ich nach dem Absenden zu irgendetwas verpflichtet? +
Nein. Deine Anfrage ist eine unverbindliche Bitte um Ersteinschätzung, kein Mandat. Du kannst nach dem Gespräch einfach Nein sagen, ohne Begründung und ohne Kosten.
Muss ich gegen meinen Vermieter vor Gericht? +
In den meisten Fällen nicht. Viele mietrechtliche Streitigkeiten werden außergerichtlich gelöst, oft genügt ein anwaltliches Schreiben. Ob ein weiterer Schritt sinnvoll ist, entscheidest immer du, mit klarer Empfehlung vom Anwalt.
Was passiert mit meinen Daten? +
Deine Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung deiner Anfrage genutzt. Rechtsanwälte unterliegen zudem der gesetzlichen Schweigepflicht.
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